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Auslandsaufenthalte

Hier findet ihr und eure Eltern Informationen, die euch helfen sollen, einen schulischen Auslandsaufenthalt zu planen.

Wichtig ist, dass ihr euch möglichst früh im Planungsprozess mit unserer Ansprechpartnerin Frau Berke (Kontaktdaten siehe unten) für ein Beratungsgespräch in Verbindung setzt!

FAQs zum Auslandsaufenthalt

Prinzipiell ist ein schulischer Auslandsaufenthalt von der 5. Klasse bis zur 10. Klasse möglich. Wir empfehlen euch dringend aufgrund unserer Erfahrungen, nach der 10. Klasse für ein Schuljahr ins Ausland zu gehen und ein Schuljahr einzuschieben.
Unumgänglich ist, dass der Auslandsaufenthalt vor Antritt der Oberstufe stattfindet, da die Oberstufe nicht für einen Auslandsaufenthalt unterbrochen werden darf.

Prinzipiell ist es möglich, für einen Zeitraum von einigen Wochen bis zu einem Jahr ins Ausland zu gehen. Am gängigsten ist sicherlich ein ganzjähriger Aufenthalt.

Da ein Auslandsaufenthalt von euch viel Selbstständigkeit, Aufgeschlossenheit und Kraft verlangt, ist es am besten, wenn ihr einen schulischen Auslandsaufenthalt nicht zu früh antretet.

Wie gesagt, wir empfehlen euch, für einen einjährigen schulischen Auslandsaufenthalt ein Schuljahr einzuschieben, sodass ihr das Abitur nach 13 Schuljahren ablegt.

Am gängigsten ist für dieses Modell, dass man nach der 10. Klasse den Auslandsaufenthalt „einschiebt“ und nach der Rückkehr in die Oberstufe übergeht. Dieses Modell hat den Charme, dass während des Auslandsaufenthalts der schulische Druck nicht so hoch ist, weil ihr den Übergang in die Oberstufe bereits in der Tasche habt und dass ihr reifer und selbstständiger seid.

 

Ein weiterer, aber nur bedingt empfohlener möglicher Zeitraum für einen halb- oder einen ganzjährigen Aufenthalt ist die 10. Klasse. Wenn ihr für ein halbes Jahr während der 10. Klasse ins Ausland geht, solltet ihr das erste Halbjahr ins Auge fassen. Einerseits könnt ihr nach eurer Rückkehr im Februar oder zum ersten Nachprüftermin im Mai die schriftliche Überprüfung absolvieren, andererseits werden im zweiten Schulhalbjahr fachliche Grundlagen für den Übergang in die Oberstufe gelegt, die ihr sonst verpassen würdet.

 

Entschließt ihr euch, während der 10. Klasse das ganze Schuljahr im Ausland zu verbringen und anschließend in die Oberstufe überzugehen (Abitur nach 12 Jahren), sollten eure Noten Ende Klasse 9 im Durchschnitt mindestens gut sein, damit zu erwarten ist, dass nach eurer Rückkehr der Übergang in die Oberstufe gelingt und euch nicht überfordert! Hier entscheidet die Zeugniskonferenz. In der Regel wird bei diesem Modell von euch verlangt, dass ihr nach eurer Rückkehr zu Beginn des nächsten Schuljahres die schriftlichen Überprüfungen (Nachschreibtermin) wahrnehmt. Erreicht ihr in allen drei Prüfungen mindestens die Note „ausreichend“, tretet ihr in die Oberstufe über.

 

Ihr solltet bei eurer Wahl für den richtigen Zeitpunkt für einen Aufenthalt auch immer den Lehrplan der Schulen eures Ziellandes berücksichtigen. So ist z.B. der Lehrplan britischer Schulen näher am deutschen System als beispielsweise neuseeländische Curricula.

 

Nach der Rückkehr aus dem Ausland müsst ihr einen Nachweis über den Schulbesuch im Ausland vorlegen. Die Schulleitung kann euch darüber hinaus ggf. auffordern, Stundenpläne, Materialien, Hefter etc. vorzulegen, die Auskunft geben über die Inhalte des Schulbesuchs im Ausland.

Prinzipiell setzt ein Auslandsaufenthalt voraus, dass ihr bereit seid, eventuell verpasste Inhalte selbstständig nachzuarbeiten!

 

Weiterführende Informationen:

Den offiziellen Flyer zu Auslandsaufenthalten, herausgegeben von der Behörde für Schule und Berufsbildung in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis gemeinnützige Jugendaustauschorganisationen, findet ihr hier.

Für den Auslandsaufenthalt müssen eure Eltern euch vom Schulbesuch des Gymnasiums Corveystraße beurlauben lassen. Dieser formlose Antrag wird in der Regel zwei Monate vor Antritt des Auslandsaufenthalts über das Schulbüro an Frau Schmedemann eingereicht, die dem Antrag stattgeben muss. Dem Antrag muss die Bestätigung der Organisation oder die Bestätigung der Schule im Ausland sowie der ausgefüllte Laufzettel beiliegen, den ihr von Frau Berke bekommen habt.

  • Ein schulischer Auslandsaufenthalt kann privat organisiert werden. Eine Bestätigung der besuchten Schule im Ausland ist für die Beurlaubung beizubringen. Es ist auf einen ausreichenden Versicherungsschutz zu achten!
  • Es gibt einige Angebote zu (gegenseitigen) Austauschprogrammen, die von der Behörde für Schule und Berufsbildung koordiniert werden. Diese Programme sind deshalb attraktiv, weil sie wesentlich günstiger sind als die der Organisationen. Die Teilnahme an diesen Programmen setzt aber voraus, dass man bereit ist, im Rahmen des Gegenbesuches ein Kind bei sich aufzunehmen. Mehr Infos gibt es auf der offiziellen Homepage der BSB.
  • Einen Überblick über gemeinnützige Organisationen vermittelt der Flyer der Organisation Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen.
  • Es gibt eine Vielzahl an privaten Anbietern. Einen möglichen ersten Überblick könnt ihr und eure Eltern auf der folgenden Seite erlangen:
  • Auf in die Welt
    Jugendbildungsmessen von Weltweiser

    Diese beiden Veranstalter führen regelmäßig Messen auch in Hamburg durch, auf denen sich gemeinnützige Organisationen sowie private Anbieter vorstellen. Die nächste Messe in Hamburg ist am Samstag, den 03.09.2022.

     

    Ein schulischer Auslandsaufenthalt ist kostspielig.

     

    1. Die Behörde für Schule und Berufsbildung bietet finanzielle Unterstützung an. Die maximale Förderhöhe für ein ganzes Jahr im Ausland beträgt 5000 Euro, für ein halbes Jahr 2500 Euro. Die Höhe der Fördergelder hängt von der Höhe des Einkommens ab. Mehr Infos der Behörde für Schule und Berufsbildung gibt es hier.
    2. Weitere Möglichkeiten wie Stipendien, Auslandsbafög etc. finden sich ebenfalls auf der Seite der Behörde.

    oder beispielsweise auf der Seite des Arbeitskreises gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen:

    Auch auf den Messen werden Stipendien etc. vorgestellt.

    Wir hoffen, dass diese Informationen euch und euren Eltern eine erste Orientierung bieten. Denkt daran, ein Beratungsgespräch mit Frau Berke zu vereinbaren, an dem auch durchaus eure Eltern teilnehmen sollten.

    Für weitere Fragen steht Frau Berke gerne zur Verfügung.

     

    Annette Berke

    Lehrerin, Beratung Auslandsaufenthalte von Schülerinnen und Schülern

    E-Mail: annette.berke@mycorvey.de

    Fächer: Deutsch, Französisch, Bildende Kunst