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Beobachtungsstufe

Beobachtungsstufe

Herzlich Willkommen in der Unterstufe!

Den Übergang erleichtern:

Die Beobachtungsstufe ist eine pädagogische Einheit der Klassen 5 und 6. Bei uns haben die Kinder in dieser Phase immer zwei Klassenlehrkräfte, die sich gemeinsam um die Klasse kümmern.

NEU: Ab dem Schuljahr 2027/28 bieten wir in Jahrgang 5 eine smartphonefreie Klasse an. Die Kinder und Eltern, die sich freiwillig für diese Klasse entscheiden, verpflichten sich, mit der Anschaffung eines eigenen Smartphones bis Ende Klasse 6 zu warten. Die Kinder lernen sollen natürlich digitale Endgeräte zum Lernen nutzen können, dafür benötigen sie aber nicht zwangsläufig ein eigenes Smartphone. Voraussetzung für die smartphonefreie Klasse ist eine ausreichend große Anwahl in Klassenstärke, bei entsprechendem Interesse könnten wir auch eine zweite Klasse einrichten.

Um unseren zukünftigen Fünftklässlern einen angenehmen Start zur „zweiten Einschulung“ zu ermöglichen, haben wir immer am letzten Montag vor den Sommerferien einen Kennenlernnachmittag, bei dem sich die Schülerinnen und Schüler schon einmal in Augenschein nehmen können. Dies mildert die Aufregung über die Sommerferien etwas ab.

Nach den großen Ferien starten wir dann mit unserer Kennenlernwoche, bei der die Klas­sen­leh­rer­teams viel Zeit mit ihrer neuen fünften Klasse verbringen. Dieser weiche Einstieg führt zu einem schnellen Kennenlernen der Kin­der unterei­nan­der und schafft eine Vertrauensbasis, auf der gute Lernvoraussetzungen geschaffen werden können. Zusätzlich wird ge­zielt das „Wir-Ge­fühl“ und der Klas­sen­zu­sam­men­halt in­ten­si­vie­rt. Um dies zu gewährleisten, ent­wi­ckeln die Klassenlehrer mit den Kin­dern spie­le­risch z.B. ge­eig­ne­te Klas­sen­re­geln und der Klas­sen­rat wird eingeführt. Bei ei­ner Ral­lye durch un­se­re Ge­bäu­de und un­ser wun­der­schö­nes Au­ßen­ge­län­de ler­nen sich die nun Jüngs­ten der Schu­le zu­recht­zu­fin­den. Hier­bei wer­den sie durch „Schul­pa­ten“ aus hö­he­ren Klas­sen be­treut.

Nach der Kenn­en­lern­wo­che star­tet der Re­gel­un­ter­richt mit den neu­en Fach­leh­rern nach Stun­den­plan­vor­ga­be. Die ers­ten Tests und Klas­sen­ar­bei­ten sind so kon­zi­piert, dass sie mög­lichst al­len Kin­dern Er­folgs­er­leb­nis­se er­mög­li­chen. Ende Ja­nu­ar zeigt die ers­te No­tenübersicht die Lern­ent­wick­lung des Kin­des. und zu Beginn des zweiten Halbjahres gibt es die ge­mein­sa­men Lern­ent­wick­lungs­ge­sprä­che mit den El­tern und Kin­dern.

Bei uns haben der 5. und der 6. Jahr­gang zur Zeit an mindestens einem festen Tag Nach­mit­tags­un­ter­richt. Durch die­se Verb­ind­lich­keit er­leich­tern wir es den Kin­dern und El­tern, die Frei­zeit­ge­stal­tung bes­ser zu ko­or­di­nie­ren und die Schu­le mit dem Sport­verein oder dem Mu­sik­un­ter­richt zu ver­ein­ba­ren.

Wir erstellen im Jahrgang 5 im Halbjahr Notenübersichten. Am Ende des Schuljahres werden vergeben, die dann im Zeugnis erscheinen. In der 6. Klasse gibt es mit dem Halbjahreszeugnis eine Prognose zur weiteren Schullaufbahn, und am Ende der Sechsten entscheidet die Zeugniskonferenz über den Übergang – meist in die Klasse 7 am Gymnasium. Je nach Noten kann die Entscheidung aber auch auf Übergang in die Klasse 7 der Stadtteilschule lauten (siehe weiter unten).

In der 6. Klas­se kommt als wich­ti­ges Fach die zwei­te Fremd­spra­che (Französisch, Latein oder Spanisch – je nach Anwahl und Kapazitäten) hin­zu sowie NaWi und Geschichte (statt Geographie). Am Ende der Be­obach­tungs­stu­fe ent­schei­det dann das Jah­res­zeug­nis über die wei­te­re Schul­lauf­bahn.

Die Voraussetzungen zum Verbleib auf dem Gymnasium sind wie folgt geregelt:

§ 13 der APOGrundStGy (2022)
Übergang in die Jahrgangsstufe 7 des Gymnasiums
(1) Der Übergang aus der Jahrgangsstufe 6 des Gymnasiums in die Jahrgangsstufe
7 des Gymnasiums ist zulässig, wenn die Leistungen der Schülerin oder des
Schülers
1. in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens mit
der Note „ausreichend (4)“ und
2. im Durchschnitt aller übrigen Fächer mindestens mit der Note
„ausreichend (4)“ und in nicht mehr als zwei Fächern mit einer
schlechteren Note bewertet wurden.

* Voraussetzung für die Einrichtung von Kursen sind stets die Finanzierbarkeit des jeweiligen Angebots durch genügend Teilnehmer:innen sowie die personelle Ausstattung durch Fachlehrkräfte.

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